AV Vertrag

Auftragsdatenverarbeitung bezeichnet das Erheben, Verarbeiten oder Nutzen personenbezogener Daten durch einen Dienstleister (Auftragnehmer). Der Dienstleister ist an die Weisungen des Auftragsgebers gebunden. Die Grundlage für diese Zusammenarbeit ist ein schriftlicher Vertrag (ADV-Vertrag gem. Art. 28 DSGVO).

Um einen ADV Vertrag mit Serverbiz abzuschließen, können Sie den Vertrag HIER HERUNTERLADEN.

Bitte beachten Sie, dass der Vertrag erst wirksam wird, wenn er von uns gegengezeichnet wurde. Lassen Sie uns daher den von Ihnen unterzeichneten Vertrag in zweifacher Ausfertigung per Post, Fax oder E-Mail zukommen.

Sie erhalten sodann ein gegengezeichnetes Exemplar zurück.

Im Vertrag müssen die Auftraggeber-Angaben ausgefüllt werden und er muss handschriftlich von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben werden.


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